AGB
Terms & Conditions
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich:
1.1.1 Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen an Kundinnen/ Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden nicht anerkannt und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich den Regelungen dieser AGB widersprechen.
1.1.2 Vertragspartner:innen für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung, sowie sonstiger Leistungen, ist die beauftragte Tätowiererin, welche die Arbeiten anfertigt, ausführt und umsetzt.
1.2 Für die Tätowiererin und seine:n Vertragspartner:in gelten diese AGB.
2. Terminvereinbarung & Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt zwischen Tätowiererin und Kundin/ Kunde zustande.
2.2 Der Vertrag zwischen Tätowiererin und Kundin/ Kunde kommt zustande, wenn ein schriftlicher Auftrag der Kundin/des Kunden von der Tätowiererin angenommen wird. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die Tätowiererin einen offiziellen Termin mit Datum und Zeitangabe vergibt. Die Terminvergabe und damit auch die Auftragsannahme erfolgt schriftlich oder auf elektronischen Weg.
2.3 Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.
2.4 Änderungswünsche der Kundin/ des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.
2.5 Die Tätowiererin behält sich vor, Aufträge und Kundinnen/Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtende Motivwünsche, sowie Motive, welche die Tätowiererin moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbarem Namen oder ähnliches sein.
3. Termin
3.1 Tätowierungen erfolgen grundsätzlich nur nach Termin. Walk-In Days, Messeauftritte und ähnliche Events sind hiervon unberührt.
3.2 Die Kundin/ Der Kunde leistet, je nach Absprache mit der Tätowiererin, bei Vertragsschluss eine Anzahlung. Ausgenommen sind hierbei Sonderfälle, bei denen die Kundin/ der Kunde unter Absprache mit der Tätowiererin keine Anzahlung leisten muss. Die Kundin/der Kunde wird darüber bei der Terminvereinbarung informiert.
3.3 Terminverschiebungen sind bis spätestens 5 Tage (120 Stunden) vor dem vereinbarten Termin telefonisch, schriftlich oder persönlich möglich. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, sondern bei fristgerechter Verschiebung auf einen neu vereinbarten Termin angerechnet. Eine Terminverschiebung kann sowohl von der Tätowiererin als auch von der Kundin/ dem Kunden vorgenommen werden. Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich.
3.4 Bei Absagen weniger als 120 Stunden vor dem Termin verfällt die Anzahlung vollständig. Für einen neuen Termin ist eine neue Anzahlung zu leisten.
3.5 Bei fristgerechter oder kurzfristiger Absage durch die Kundin/ den Kunden wird die Anzahlung von der Tätowiererin einbehalten. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen und nach individueller Absprache kann die Anzahlung einmalig und freiwillig in Form eines Gutscheins ausgestellt werden. Bei Absage durch die Tätowiererin wird die Anzahlung ebenfalls ausschließlich als Gutschein erstattet. Diese Regelung erfolgt telefonisch, schriftlich oder persönlich.
3.6 Bei Nichterscheinen ohne Absage ist die Tätowiererin berechtigt, eine Rechnung über 50 % des im Vorfeld vereinbarten Preises als Schadensersatz zu stellen. Bereits geleistete Anzahlungen werden dabei einbehalten und mit dem Betrag verrechnet.
3.7 Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.
4. Preis und Bezahlung
4.1 Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf die Kundin/den Kunden und ihre/seine Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Motivs, als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzunverträglichkeit der Kundin/des Kunden und vieles mehr), welche die Komplexität der Arbeit erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb aus den genannten Gründen im Vorfeld nicht möglich.
4.2 Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt von der gleichen Tätowiererin, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden.
4.3 Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind individuell mit der Tätowiererin abzusprechen.
4.4 Die Tätowiererin gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt die Tätowiererin eine Spanne, in dem sich der Sitzungspreis bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, welche die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder ähnlichem beeinflussen. Einschätzungen zum Endpreis können abgegeben werden, sind jedoch nicht verpflichtend..
4.5 Der Sitzungspreis beinhaltet ebenfalls die individuellen Vorbereitungen der Tätowiererin.
Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend:
a. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung der Kundin/ des Kunden
b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Positionierung am Körper
c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige
Anbringen des Entwurfs, sowie die hygienische Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle.
4.6 Preise und Honorare, welche die Kundin/ der Kunde entrichtet, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so gilt die nunmehr gültige Umsatzsteuerhöhe als vereinbart.
4.7 Die Bezahlung erfolgt in bar in voller Höhe nach Beendigung der Leistung.
Nach Absprache mit der Tätowierein ist unter gewissen Umständen auch eine Bezahlung per PayPal - oder Banküberweisung möglich.
4.8 Eine Ratenzahlung ist nur für Tätowierarbeiten, die über mehrere Sitzungen durchgeführt werden, möglich. Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist ausgeschlossen. Die Ratenzahlung muss bei Vertragsschluss vereinbart sein. Geleistete Terminkautionen werden bei Ratenzahlung individuell angerechnet.
5. Tätowierbedingungen
5.1 Tattoostudio und Tätowiererin:
5.1.1 Die Tätowierung wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.
5.1.2 Die Tätowiererin klärt die Kundin/ den Kunden vor Durchführung der Tätowierung über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Hierzu werden zusätzlich auf Wunsch schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt oder im Nachgang digital versendet.
Zusätzlich bestätigt die Kundin/der Kunde, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.
5.2 Kundin/ Kunde
5.2.1 Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, Bluter sind, Hepatitis oder die Immunschwäche HIV haben, Schwangere oder stillende Mütter sind, werden nicht tätowiert.
5.2.2 Personen unter 18 Jahren werden nur mit der Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person, der Vorlage der gültigen Lichtbildausweise sowohl der/ des Jugendlichen als auch der erziehungsberechtigten Person, und unter Anwesenheit dieser tätowiert.
Die erziehungsberechtigte Person muss im Falle eines Beratungsgesprächs nicht anwesend sein.
5.2.3 Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person nicht tätowiert.
5.2.4 Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in die eigene Körperverletzung nicht entgegensteht.
5.2.5 Die Kundin/Der Kunde ist dazu verpflichtet die Tätowiererin über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten, Medikamentengebrauch, einer bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit zu informieren. Sollte die/der Auftraggeber:in Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das Tattoo Studio oder die Tätowierein das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen die/den Auftraggeber:in vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.
5.2.6 Die Kundin/ der Kunde verpflichtet sich, vor der Durchführung der Tätowierung zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Sie/Er/Divers verpflichtet sich ferner, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzulegen, um ihre/seine Volljährigkeit nachzuweisen.
5.2.7 Die/Der Auftraggeber:in verpflichtet sich den ihr/ihm auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten.
6. Tattoopflege
6.1 Die Kundin/ Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge ihres/seines Tattoos informiert. Sie/Er/Divers wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.
6.2 Der Kundin/ Dem Kunden wird, nach Wunsch, zu jeder Sitzung ein schriftlicher Pflegehinweis ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen.
6.3 Die Kundin/ Der Kunde ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend bei der Tätowiererin vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu konsultieren.
6.4 Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt der Kundin/dem Kunden.
6.5 Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar.
7. Nachstechen und Touch-Up‘s
7.1 Sofern eine Rückmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) erfolgt, kann ein Nachstechen in Anspruch genommen werden, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht. Über die Notwendigkeit entscheidet die Tätowiererin. Die Kosten für das Nachstechen belaufen sich auf mindestens 50,- €. Den finalen Betrag legt die Tätowieren individuell je nach Aufwand fest und kommuniziert diesen vor Beginn des Nachstechens mit der Kundin/ dem Kunden. Der Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, -umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstechtermine bezahlt werden und können durch eine neue Anzahlung besichert werden. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge der Kundin/ des Kunden ergibt.
7.2 Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und die Kundin/ der Kunde sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im Nachleistungszeitraum.
8. Gutscheine
8.1 Gutscheine können zu jedem vollen Betrag erworben werden. Gutscheine sind nur für die Tätowiererin gültig, für die sie ausgestellt wurde. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar und für die Dauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum gültig.
8.2 Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis für diese, wird dies mit dem Datum der Durchführung der Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine Gültigkeit.
8.3 Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keiner bestimmten Motiv-Tätowierung, dar. Sofern zuvor genannte Ausschlussgründe vorliegen, behält sich die Tätowiererin ausdrücklich das Recht vor, die/den Gutscheinkundin/ Gutscheinkunden abzulehnen.
8.4 Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ebenfalls berechtigt ein Gutschein nicht zur Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung bemüht sich die Tätowiererin mit der/dem Kundin/Kunden eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar ist.
9. Datenschutz/ Nutzungsrechte
9.1 Die beauftragte Tätowiererin erhebt für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.
9.2 Die Kundin/ Der Kunde wird hierüber aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung ihrer/seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.
9.3 Die Kundin/ Der Kunde gewährt der Tätowiererin ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videografien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.
9.4 Die Tätowiererin gewährt dem ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn die Tätowiererin diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
9.5 Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen.
9.6 Die vorgehaltenen Daten sind für die Kundin/den Kunden auf Wunsch einsehbar.
10.Haftungsausschluss
10.1 Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen der jeweiligen Tätowiererin und der Kundin/ dem Kunden.
10.2 Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird die Kundin/ der Kunde vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt ihren/seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.
10.3 Die Tätowiererin arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Sie verwendet nur professionelle, sterilisierte Tätowierinstrumente, sterilisiertes Tätowierzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Sie benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß
REACH-Verordnung und legt größtmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch der Kundin/des Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform der Kundin/des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil der Kundin/ des Kunden und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.
10.4 Die Haftung der Tätowiererin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der Ziffer VIII. eingeschränkt.
10.5 Die Haftung der Tätowiererin für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen.
10.6 Die Tätowiererin, ihr/e Vertreter:in oder Gehilfin/Gehilfe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
10.7 Soweit die Tätowiererin, ihr/e Vertreter:in oder Gehilfin/Gehilfe nach Ziffer VIII. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorausgesehen werden hätten müssen.
10.8 Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorgelegen haben, über welche die Tätowiererin nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
10.9 Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass die Kundin/der Kunde die gegebenen Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.
10.10 Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht vorhersehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.
10.11 Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreiser, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
10.12 Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch die Tätowiererin grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
10.13 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
10.14 Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Vertreter:innen, Assistent:innen und Gehilfinnen/Gehilfen der Tätowiererin.
10.15 Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.
11.Schlussbestimmungen
11.1 Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Tätowiererin und Kundin/Kunde, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
11.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, Deutschland, sofern nichts anderes schriftlich bestimmt ist.
11.4 Ansprüche gegen die Tätowiererin kann die Kundin/ der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung der Tätowiererin an Dritte abtreten.
11.5 Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen Tätowiererin und Kundin/Kunde unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt.